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Blog #10: Materielle Ausschöpfung des Instanzenzugs bei einer (einzigen) kantonalen Instanz?

Grundsatz: Ausschöpfung des materiellen Instanzenzuges Die Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht ist gemäss Art. 75 Abs. 1 BGG gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen zulässig. Entscheiden diese nach dem Grundsatz von Art. 75 Abs. 2 BGG als Rechtsmittelinstanzen, so ist die Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs Voraussetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde an das Bundesgericht. Der…