Über uns

Auf diesem Blog berichtet Daniel Brugger in unregelmässigen Abständen über spannende Entscheide des Bundesgerichts im Bereich des Bundesgerichtsgesetzes (BGG). Der Fokus liegt auf der Beschwerde in Zivilsachen. Gleichzeitig werden die einzelnen Blogposts in einem Handbuch in eine Struktur gebracht. So soll Schritt für Schritt eine Informationsplattform für Beschwerden ans Bundesgericht entstehen. Mit dem Newsletter bleiben Sie über die neusten Entscheide zum Bundesgerichtsgesetz informiert. Der Newsletter wird in unregelmässigen Abständen verschickt, sobald ein neuer Blogpost veröffentlicht wurde.

Daniel Brugger ist Head of Legal Tech / AI am Institut für Law and Economics der Universität St. Gallen und Senior Legal AI Advisor bei der Wirtschaftskanzlei Lenz&Staehelin. Zuvor war er über 10 Jahre lang Gerichtsschreiber am Schweizerischen Bundesgericht. Daniel ist unter anderem Gründer des Onlinekommentars und der IusBubble.com sowie Co-Gründer des Legal-Tech Startup Sereos. Er ist im Advisory Board des Forschungsprojekts “JUKI – Justiz und KI” der Universitäten Basel und Zürich.

Wirkung meines Blogs

Der Blog hat bereits Eingang in die wissenschaftliche Diskussion gefunden: So wird etwa mein Blogbeitrag Nr. 10 zur materiellen Ausschöpfung des Instanzenzugs bei einer einzigen kantonalen Instanz in der neuen, vierten Auflage des renommierten Basler Kommentars zum Bundesgerichtsgesetz (2026) zitiert. Verfasst wurde der betreffende Kommentar von Bundesrichter Christian Kölz und Alexander Kistler.

In ihrem Beitrag „Die Ausschöpfung von Verfahrensrügen im Zivil- und Strafprozess„, AJP 2026, S. 46 ff., verweisen Bundesrichter Christoph Hurni und Marcus Stadler ebenfalls auf meinen Blog Nr. 10 zur materiellen Ausschöpfung des Instanzenzugs bei einer einzigen kantonalen Instanz.

Der Blog wurde auch bereits einem Fachpublikation vorgestellt, nämlich im Magazin Plädoyer in der Rubrik „Mit Links zum Recht“ (Plädoyer 04/2025 S. 31):