Blog #12: BGE 150 III 89 = Urteil 4A_172/2023 Neues Rechtsgutachten vor Bundesgericht

Erwägungen des Bundesgerichts

Bemerkungen

Neues Rechtsgutachten, Entscheide oder Lehrmeinungen

  1. neue Tatsachen und
  2. neue Beweismittel.

Achtung bei blossem Verweis auf Gutachten

Spezialfall: Ausländisches Recht

Entscheide mit Bezug zur Sache

Das Bundesgericht erwähnt in BGE 150 III 89 auch, dass es vorkomme, dass eine Partei dem Bundesgericht einen Entscheid mit Bezug zur Sache vorlege, um einen behaupteten Sachverhalt zu untermauern, was im Beschwerdeverfahren unzulässig sei (BGE 150 III 89 E. 3.1). Zu denken ist etwa an die Situation, in dem nach dem angefochtenen Entscheid eine andere Behörde einen Entscheid mit Bezug zum Streitgegenstand fällte.

Beispiel: In einer markenrechtlichen Streitigkeit fällt die Löschungsabteilung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) einen Entscheid mit Bezug zur Streitsache (so im Urteil 4A_227/2022 vom 8. September 2022 E. 1.4; dazu Blogbeitrag #1).

Als echtes Novum ist sind solche Urteile, die nach dem angefochtenen Entscheid gefällt werden, nach Art. 99 Abs. 1 BGG in tatsächlicher Hinsicht unbeachtlich. Als Angriffs- bzw. Verteidigungsmittel rechtlicher Natur kann sich eine Partei vor Bundesgericht auf neue Urteile berufen (siehe oben), soweit sie innert der Rechtsmittelfrist eingereicht werden.

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