Blog #2: Urteil 4A_341/2022

In casu gab die Vorinstanz in einer mietrechtlichen Streitigkeit einen falschen Streitwert an, indem sie auf die vor der Erstinstanz strittigen Begehren von Fr. 16’226.40 abstellte, anstatt richtigerweise auf die vor ihr (also der Vorinstanz) strittigen Begehren von Fr. 12’477.60. Das Bundesgericht entschied in Urteil 4A_341/2022 vom 13. September 2022, dass die falsche Rechtsmittelbelehrung durch…