Blog #3: Urteil 4A_605/2021

Das Urteil 4A_605/2021 vom 5. Mai 2022 (E. 1.2.2) zeigt beispielhaft auf, dass die Ausnahme der Anfechtung von Zwischenentscheiden vom Bundesgericht einschränkend verstanden wird. An die beschwerdeführende Partei werden hohe Anforderungen an die Darlegung der Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG gestellt, wie grundsätzlich bei den Voraussetzungen zur Anfechtung von Vor- und Zwischenentscheiden im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG.

Obschon bei den Sachurteilsvoraussetzungen von der beschwerdeführenden Partei normalerweise keine langen Ausführungen verlangt werden, lohnen sich bei Art. 93 Abs. 1 lit. b BGG meines Erachtens in der Regel ausführlichere Darlegungen. Hier ist es oft angebracht, mehr zu schreiben. Es ist im Einzelnen darzutun, welche Tatfragen offen sind und welche weitläufigen Beweiserhebungen in welchem zeit- oder kostenmässigen Umfang erforderlich sind.

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